Zuständige Behörde
Deutschland wendet für die Drohnenregulierung eine duale Behördenstruktur an. Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) — die Bundesluftfahrtbehörde — ist zuständig für die bundesweite Drohnenregistrierung, Pilotenlizenzierung und die Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2019/947. Die laufende Durchsetzung, die Verwaltung von Luftraumbewilligungen im unteren Luftraum und einige Betriebsgenehmigungen obliegen jedoch den Landesbehörden (Luftfahrtbehörden der Länder), eine je Bundesland. Das bedeutet, dass die regulatorischen Details je nach Betriebsort variieren können.
Registrierung und Kennzeichnung
Deutschland schreibt die Registrierung von Drohnen über 250 g über das Online-Portal des LBA vor. Die wesentlichen Kennzeichnungsanforderungen — bekannt als Kennzeichnungspflicht — verpflichten Betreiber dazu:
- An jeder Drohne ein feuerfestes Etikett mit der Registrierungsnummer des Betreibers anzubringen.
- Das Etikett so anzubringen, dass es ohne Werkzeuge oder Demontage lesbar ist.
Darüber hinaus müssen Drohnen über 250 g einen Remote-ID-Sender oder ein gleichwertiges elektronisches Identifikationsmodul mitführen. C-Klassen-Drohnen, die auf dem EU-Markt verkauft werden, verfügen ab Werk über eine integrierte Remote-ID. Die Registrierungsgebühr ist gering und für mehrere Jahre gültig.
Zertifizierungen für Fernpiloten
Deutschland wendet die EASA-Kompetenzstufen vollständig an:
- Open A1/A3: Online-Theorieprüfung über das LBA-Portal (40 Fragen, Bestehensgrenze 75 %). Das kostenlose Ausbildungsmodul ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.
- Open A2: Online-Prüfung plus selbst erklärte Bewertung der praktischen Fähigkeiten, die den Betrieb bis zu 30 m von unbeteiligten Personen ermöglicht (10 m im Langsamflugmodus).
- Spezifische Kategorie: Erfordert eine PDRA- oder STS-Genehmigung oder eine vollständige Betriebsgenehmigung auf der Grundlage einer beim LBA eingereichten SORA. STS-Betrieb erfordert sowohl eine anerkannte EASA-Theorieprüfung als auch eine praktische Kompetenzbewertung bei einer vom LBA anerkannten Ausbildungsorganisation. Piloten, die das französische CATS (Certificat d'Aptitude Théorique de Télépilote — welches das CATT am 1. Januar 2026 ersetzte) besitzen, werden in Deutschland im Rahmen der gegenseitigen EU-Anerkennung anerkannt.
Betriebskategorien
| Kategorie | Bedingungen | Wesentliche Grenzen |
|---|---|---|
| Open | Keine vorherige Genehmigung | Max. 120 m AGL, VLOS, max. 25 kg |
| Specific | LBA-Genehmigung oder STS | Risikobewertung, Betriebshandbuch erforderlich |
| Certified | Vollständige Lufttüchtigkeit | Gleichwertig mit der bemannten Luftfahrt |
Deutschland unterhält auch übergangsweise nationale Anforderungen neben dem EASA-Rahmen. Betreiber, die unter dem alten LuftVO-Regime einen nationalen Erlaubnisnachweis ("Kenntnisnachweis") erhalten haben, dürfen bestimmte Rechte während der Übergangszeit weiter ausüben.
Sperrzonen und offizielle Ressourcen
Die Droniq-App (droniq.de), ein Gemeinschaftsunternehmen von DFS Deutsche Flugsicherung und Deutsche Telekom, ist das wichtigste Instrument für die Luftraumsituation und das dynamische Luftraummanagement in Deutschland. Sie bietet:
- Echtzeit-Darstellung von Sperrzonen, Kontrollzonen (CTRs) und temporären Luftraumreservierungen.
- Integration mit dem ICAO Digital NOTAM-System.
- Ein Antragsportal für Aktivierungen des unteren Luftraums in bestimmten Zonen.
Wichtige deutschlandspezifische Einschränkungen umfassen:
- Autobahnen und Bundesbahnstrecken: Auf jeder Seite gilt eine seitliche Sperrzone von 100 m, die Flüge ohne ausdrückliche Genehmigung der Landesbehörde verbietet.
- Kritische Infrastrukturen: Kraftwerke (Kern- und konventionelle), Umspannwerke und Industrieanlagen unterliegen strengen Flugverbotszonen.
- Bundesländerspezifische Besonderheiten: Einige Bundesländer (insbesondere Bayern und Nordrhein-Westfalen) stellen zusätzliche Bedingungen für Flüge über Naturschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten und in der Nähe von Wohngebäuden auf.
Nationale Besonderheiten
Deutschland weist im EASA-Rahmen einige der vielschichtigsten regulatorischen Besonderheiten auf:
- Das Bundesländersystem bedeutet, dass eine länderübergreifende Vermessungsmission separate Benachrichtigungen oder Genehmigungen von mehreren Landesbehörden erfordern kann.
- Die Droniq UTM-Plattform ist eine der technisch fortschrittlichsten in Europa und unterstützt 4G/LTE-basierte C2-Verbindungen für BVLOS-Versuchskorridore, insbesondere für Logistikanwendungen.
- Deutschland setzt strenge Datenschutzbestimmungen nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) durch, die die DSGVO ergänzen: Luftaufnahmen von Privatgrundstücken, Wohngebieten oder identifizierbaren Personen können Datenschutz-Folgenabschätzungen erfordern.
- Lärmschutzbestimmungen auf Landesbehördenebene können die Flugzeiten in Wohn- oder geschützten Ruhezonen einschränken, insbesondere sonntags und an Feiertagen.