Zuständige Behörde
Der Drohnenbetrieb in Belgien wird von der DGTA (Directorate-General Transport – Air), einer Abteilung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und öffentliche Arbeiten (FPS Mobility), überwacht. Die DGTA setzt die EU-Verordnung (EU) 2019/947 vollständig um, da Belgien ein EASA-Mitgliedstaat ist, und koordiniert sich mit skeyes (der belgischen Zivilluftfahrtbehörde für Luftraummanagement) in operativen Luftraumangelegenheiten.
Registrierung und Kennzeichnung
Alle Drohnenbetreiber in Belgien müssen sich über das Belac-Portal (belac.bcaa.be), das von der DGTA verwaltet wird, registrieren. Die Registrierung ist obligatorisch für:
- Jede Drohne mit einem Gewicht von 250 g oder mehr.
- Jede Drohne, die mit einem Sensor ausgestattet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (Kamera, Mikrofon), unabhängig vom Gewicht.
Nach der Registrierung erhalten Betreiber eine eindeutige alphanumerische Kennung, die sichtbar und dauerhaft an jedem Luftfahrzeug angebracht werden muss. Die Registrierung kostet eine geringe Verwaltungsgebühr und muss regelmäßig erneuert werden. Betreiber müssen sicherstellen, dass die Kennung während des gesamten Fluges lesbar ist.
Zertifizierungen für Fernpiloten
Belgien folgt der EASA-gestuften Kompetenzstruktur:
- Open A1/A3: Kostenlose Online-Theorieausbildung und -prüfung über das Belac-Portal (40 Fragen, Bestehensgrenze 75 %).
- Open A2: Online-Prüfung plus selbst erklärte Bewertung der praktischen Fähigkeiten, die größere Nähe zu unbeteiligten Personen erlaubt (mindestens 30 m, oder 10 m im Langsamflugmodus).
- Spezifische Kategorie: Betreiber müssen entweder ein anerkanntes Standardszenario (STS) übernehmen oder bei der DGTA einen vollständigen Antrag auf Betriebsgenehmigung mit einer unterstützenden SORA (Specific Operations Risk Assessment) einreichen. STS-Betrieb erfordert sowohl eine anerkannte EASA-Theorieprüfung als auch eine praktische Kompetenzprüfung bei einer akkreditierten Ausbildungsorganisation. Piloten, die das französische CATS (Certificat d'Aptitude Théorique de Télépilote — welches das CATT am 1. Januar 2026 ersetzte) besitzen, werden in Belgien im Rahmen der gegenseitigen EU-Anerkennung anerkannt, ohne dass eine separate lokale Prüfung erforderlich ist.
Betriebskategorien
| Kategorie | Bedingungen | Wesentliche Grenzen |
|---|---|---|
| Open | Keine vorherige Genehmigung | Max. 120 m AGL, VLOS, max. 25 kg |
| Specific | Vorherige Genehmigung oder STS | Risikobewertung, Betriebshandbuch erforderlich |
| Certified | Vollständige Lufttüchtigkeit | Geregelt wie bemannte Luftfahrt |
BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)-Betrieb erfordert eine individuelle Genehmigung der Spezifischen Kategorie. Die DGTA bewertet BVLOS-Anträge von Fall zu Fall, und Antragsteller müssen eine solide Risikominderung nachweisen, einschließlich Detect-and-Avoid-Technologie und robuster C2-Link-Integrität.
Sperrzonen und offizielle Ressourcen
Das Luftraumbewusstsein in Belgien wird über die skeyes-Plattform und ihre mobile Begleitanwendung (verfügbar unter skeyes.be) verwaltet. Dieses Tool zeigt:
- Permanente Sperrzonen (Kontrollzonen, Militärgebiete, Naturschutzgebiete).
- Dynamische temporäre Einschränkungen (TFRAs), die in Echtzeit aktualisiert werden.
- UAS-Geozonen gemäß EU-Verordnung (EU) 2021/664.
Die Hauptstadtregion Brüssel unterliegt besonders strengen Einschränkungen. Das Gebiet fällt in die Kontrollzone des Flughafens Brüssel und unterliegt außerdem verschärften Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit EU-Institutionen und dem NATO-Hauptquartier. Freizeitflüge in diesem Gebiet sind ohne ausdrückliche Genehmigung nahezu vollständig verboten. Piloten müssen skeyes und gegebenenfalls die Brüsseler Lokalbehörden kontaktieren, bevor sie einen Betrieb innerhalb des Brüsseler Ballungsraums durchführen.
Nationale Besonderheiten
Belgien weist im Vergleich zum EASA-Basisrahmen mehrere bemerkenswerte Merkmale auf:
- Das Belac-Portal konsolidiert Betreiberregistrierung, Pilotenlizenzierung und Luftraumbewilligung auf einer einzigen föderalen Plattform und vereinfacht so den Verwaltungsaufwand für Betreiber.
- skeyes stellt eine hochauflösende Echtzeit-Luftraumkarte bereit, einschließlich aktiver temporärer Einschränkungen im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen, Großveranstaltungen und Militärübungen.
- Datenschutzrecht wird auf den Drohnenbetrieb aktiv angewendet: Das Erfassen personenbezogener Daten aus der Luft (Bilder identifizierbarer Personen) löst Verpflichtungen gemäß der belgischen DSGVO-Umsetzung aus, einschließlich einer möglichen Meldung an die Datenschutzbehörde (APD/GBA).
- Drohnenflüge über öffentliche Versammlungen, Demonstrationen oder Sportveranstaltungen erfordern eine spezifische Koordination mit der lokalen Polizei und der DGTA.
- Belgien hat aktiv an U-Space-Pilotprojekten teilgenommen, was bedeutet, dass die regulatorische Entwicklung hin zum automatisierten Drohnenkorridormanagement in urbanen Testzonen fortschreitet.