Zuständige Behörde
In Spanien wird der Drohnenbetrieb von der AESA (Agencia Estatal de Seguridad Aérea), der Spanischen Staatsbehörde für Luftfahrtsicherheit, unter dem Verkehrsministerium geregelt. AESA ist für die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Verordnung (EU) 2019/947, die Erteilung von Betriebsgenehmigungen, die Zertifizierung von Ausbildungsorganisationen und die Führung des spanischen UAS-Geografiezonenregisters zuständig. AESA koordiniert sich auch mit dem Flugsicherungsdienstleister ENAIRE in Luftraummanagementangelegenheiten.
Registrierung und Kennzeichnung
Alle Drohnenbetreiber in Spanien müssen sich über das InfoDRON-Portal (infodron.es), AESAs dedizierter UAS-Plattform, registrieren. Die Registrierung ist erforderlich für:
- Jede Drohne mit einem Gewicht von 250 g oder mehr.
- Jede Drohne, die einen Sensor trägt, der Bilder oder personenbezogene Daten erfassen kann, unabhängig vom Gewicht.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige Kennung (número de registro de operador), die sichtbar und dauerhaft an jedem Luftfahrzeug angebracht werden muss. Das InfoDRON-Portal dient auch als zentrale Anlaufstelle für Flugbenachrichtigungen in kontrolliertem oder eingeschränktem Luftraum, Pilotenkompetenznachweise und Genehmigungsanträge.
Zertifizierungen für Fernpiloten
Spanien setzt den vollständigen EASA-Kompetenzrahmen um:
- Open A1/A3: Kostenlose Online-Ausbildung und eine Theorieprüfung mit 40 Fragen, die direkt über das InfoDRON-Portal verfügbar ist, mit einer Bestehensgrenze von 75 %.
- Open A2: Online-Theorieprüfung (erweitert, 30 Fragen zu technischen und betrieblichen Themen) plus selbst erklärte Bewertung der praktischen Fähigkeiten.
- Spezifische Kategorie: Erfordert die Übernahme eines von AESA anerkannten Standardszenarios (STS) oder die Einreichung einer individuellen Betriebsgenehmigung mit einer vollständigen SORA. STS-Betrieb erfordert sowohl eine anerkannte EASA-Theorieprüfung als auch eine praktische Kompetenzbewertung bei einem AESA-genehmigten DTO oder ATO. Piloten, die das französische CATS (Certificat d'Aptitude Théorique de Télépilote — welches das CATT am 1. Januar 2026 ersetzte) besitzen, werden in Spanien im Rahmen der gegenseitigen EU-Anerkennung anerkannt.
Betriebskategorien
| Kategorie | Bedingungen | Wesentliche Grenzen |
|---|---|---|
| Open | Keine Genehmigung erforderlich | Max. 120 m AGL, VLOS, max. 25 kg |
| Specific | AESA-Genehmigung oder STS | Betriebshandbuch, Risikobewertung erforderlich |
| Certified | Vollständige Lufttüchtigkeit | Gleichwertig mit der Regulierung bemannter Luftfahrzeuge |
Spanien hat auch nationale PDRA (Pre-Defined Risk Assessment)-Szenarien veröffentlicht, die auf gängige professionelle Anwendungsfälle wie Infrastrukturinspektion und landwirtschaftliche Vermessung zugeschnitten sind und es Betreibern ermöglichen, mit geringerem Verwaltungsaufwand auf die Spezifische Kategorie zuzugreifen.
Sperrzonen und offizielle Ressourcen
Die InfoDRON-Plattform (Web und mobile App) ist Spaniens offizielles Instrument zur Luftraumsituation und Flugbenachrichtigung. Sie integriert:
- CTR-, TMA- und Sperrzonendaten von ENAIRE, die in Echtzeit aktualisiert werden.
- Dynamische temporäre Einschränkungen, die per NOTAM veröffentlicht werden.
- Geozonen-Overlays gemäß der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2021/664.
Wichtige Einschränkungen in Spanien umfassen:
- Nationalparks: Überflüge spanischer Nationalparks (Parques Nacionales) sind grundsätzlich verboten oder erfordern neben der AESA-Genehmigung eine spezifische Genehmigung der Parkverwaltungsbehörde (OAPN).
- Kanarische Inseln: Die einzigartige Luftraumstruktur der Inseln, die Nähe zu internationalen Flughäfen und die ökologische Sensibilität (UNESCO-Biosphärenreservate, Nationalparks auf Teide, Timanfaya usw.) führen zu verschärften Einschränkungen. Eine lokale Koordination mit ENAIRE Canarias ist unerlässlich.
- Mittelmeer- und Atlantikküstenzonen: In den Sommermonaten (typischerweise Juni bis September) werden in vielen beliebten Küstengebieten vorübergehende Flugverbotszonen zum Schutz von Stränden, Schiffsverkehr und Naturlebensräumen eingerichtet. Diese Einschränkungen werden von AESA und lokalen Küstenbehörden veröffentlicht.
- Nähe zu Flughäfen, Militäranlagen, Gefängnissen und Kernkraftwerken folgt den standardmäßigen EASA-Ausschlussentfernungen.
Nationale Besonderheiten
Spanien weist mehrere bemerkenswerte regulatorische Merkmale auf:
- InfoDRON ist sowohl ein Registrierungsportal als auch eine Betriebsschnittstelle, was bedeutet, dass Flugbenachrichtigungen für bestimmte Luftraumtypen direkt ohne telefonischen Kontakt zur Flugsicherung eingereicht werden können.
- Die Kanarischen Inseln fungieren faktisch als eigenständige Betriebsumgebung mit strengeren Koordinierungsanforderungen aufgrund der Dichte touristischer Aktivitäten, des vulkanischen Geländes und der Nähe zu ENAIRE-verwalteten internationalen Korridoren.
- Saisonale Küsteneinschränkungen sind ein typisch spanisches Merkmal, das im EASA-Basisrahmen nicht vorhanden ist. Betreiber, die im Tourismus- und Mediensektor tätig sind, müssen Operationen im Sommer weit im Voraus planen.
- Datenschutzbestimmungen gemäß der spanischen LOPDGDD (nationale DSGVO-Umsetzung) gelten für alle Luftdatenerhebungen. Gewerbliche Betreiber müssen betroffene Personen informieren und können bei systematischen überwachungsähnlichen Operationen Datenschutz-Folgenabschätzungen benötigen.
- Landwirtschaftliche Drohnenoperationen (Präzisionssprühung, Pflanzenmonitoring) profitieren von einem vereinfachten Spezifischen Genehmigungsweg, der zwischen AESA und dem Landwirtschaftsministerium koordiniert wird.