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Drohnenregulierung in Frankreich

Aktualisiert : Januar 1970

Zuständige Behörde

In Frankreich wird der Drohnenbetrieb von der DGAC (Direction Générale de l'Aviation Civile) geregelt, die dem Ministerium für ökologischen Wandel untersteht. Die DGAC erlässt Betriebsvorschriften, verwaltet Luftraumbewilligungen und überwacht die Einhaltung der Vorschriften sowohl für Freizeit- als auch für gewerbliche Drohnenpiloten. Frankreich setzt den gemeinsamen EASA-Rahmen gemäß EU-Verordnung (EU) 2019/947 vollständig um.

Registrierung und Kennzeichnung

Jede Drohne oder jedes UAS mit einem Gewicht von 250 g oder mehr muss beim DGAC über das Alphatango-Portal (alphatango.aviation-civile.gouv.fr) registriert werden. Nach der Registrierung erhalten Betreiber eine eindeutige Betreiber-ID, die lesbar und dauerhaft an der Drohne angebracht werden muss. Drohnen mit einer Kamera — unabhängig vom Gewicht — unterliegen ebenfalls der Registrierungspflicht. Die Registrierung ist kostenlos und muss alle drei Jahre erneuert werden. Die Betreiber-ID muss an jedem Luftfahrzeug der Flotte angebracht sein.

Zertifizierungen für Fernpiloten

Frankreich folgt dem EASA-Kompetenzrahmen:

  • Open A1/A3: Absolvierung der kostenlosen Online-Theorieausbildung im Alphatango-Portal, die mit einer Prüfung aus 40 Fragen abschließt (Bestehensgrenze 75 %).
  • Open A2: Bestehen der Online-Prüfung sowie eine Selbsterklärung über die praktische Ausbildung, die Flüge in größerer Nähe zu unbeteiligten Personen ermöglicht.
  • Spezifische Kategorie: Piloten müssen zunächst das CATS (Certificat d'Aptitude Théorique de Télépilote) erwerben — Frankreichs theoretisches Eignungszeugnis für Fernpiloten in der Spezifischen Kategorie, das von der DGAC an zugelassenen Prüfungszentren abgenommen wird (60 Fragen, Bestehensgrenze 75 %, gültig 5 Jahre). Das CATS ersetzte das frühere CATT am 1. Januar 2026 und wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Für STS-Betrieb gilt:
    • STS-01: VLOS über einem kontrollierten Bodenbereich in besiedeltem Gebiet (Klasse-C5-Drohne erforderlich).
    • STS-02: BVLOS in dünn besiedeltem Gebiet (Klasse-C6-Drohne erforderlich).
    • Beide STS erfordern zusätzlich eine praktische Kompetenzbewertung bei einer deklarierten (DTO) oder genehmigten (ATO) Ausbildungsorganisation, eine vorherige Betriebserklärung und ein von der DGAC genehmigtes MANEX.

Betriebskategorien

KategorieBedingungenWesentliche Grenzen
OpenGeringes Risiko, keine Genehmigung erforderlichMax. 120 m AGL, VLOS, max. 25 kg
SpecificMittleres Risiko, vorherige Genehmigung oder STSMANEX erforderlich, Geo-Awareness obligatorisch
CertifiedHochrisikobetriebVollständige Lufttüchtigkeitszertifizierung

Für Spezifische Betriebe müssen Betreiber ein MANEX (Manuel d'Exploitation) vorlegen — ein Betriebshandbuch, das Verfahren, Risikominderungsmaßnahmen und Notfallprotokolle beschreibt — das der DGAC zur Genehmigung vorgelegt wird.

Sperrzonen und offizielle Ressourcen

Frankreich unterhält ein umfangreiches Netz von Sperrzonen, das über die Géoportail Drone-Anwendung (mobil und Web) zugänglich ist, dem offiziellen Flugplanungswerkzeug von IGN und DGAC. Wichtige Einschränkungen umfassen:

  • Paris CTR: Strenge Flugverbotszonen decken das gesamte Pariser Ballungsgebiet ab. Flüge in dieser Zone erfordern eine ausdrückliche DSAC (Direction de la Sécurité de l'Aviation Civile)-Genehmigung, die Freizeitpiloten selten erteilt wird.
  • Geschützte Naturgebiete, Kernkraftwerke, Gefängnisse und Militäranlagen unterliegen dauerhaften Verboten.
  • Temporäre Flugsperren (TFRs) werden per NOTAM veröffentlicht und in Echtzeit in Géoportail Drone integriert.

Piloten müssen die Géoportail Drone-App vor jedem Flug konsultieren, um den aktuellen Luftraumstatus zu überprüfen.

Nationale Besonderheiten

Frankreich sticht im EASA-Rahmen aus mehreren Gründen hervor:

  • Das Alphatango-Portal ist eines der am stärksten integrierten Registrierungssysteme in Europa und kombiniert Betreiberregistrierung, Pilotenausbildung und Luftraumbewilligungsanfragen in einer einzigen Plattform.
  • Die MANEX-Anforderung für Betriebe der Spezifischen Kategorie übertrifft den EASA-Basisstandard und erfordert eine detaillierte Betriebsdokumentation.
  • STS-01 und STS-02 sind national formal anerkannt und ermöglichen es gewerblichen Betreibern, in komplexen Umgebungen mit einem standardisierten, vorab genehmigten Risikorahmen zu arbeiten.
  • Das Überfliegen oder Annähern an kritische Infrastrukturen (Autobahnen, Eisenbahnen, Stromleitungen) erfordert eine zusätzliche Genehmigung durch die Präfektur.
  • Nachtbetrieb in der Open-Kategorie ist weiterhin verboten; eine Genehmigung der Spezifischen Kategorie ist erforderlich.