Zuständige Behörde
Die Hellenic Civil Aviation Authority (HCAA), auf Griechisch ΥΠΑ, ist die Behörde für unbemannte Luftfahrzeuge. Der Flugsicherungsdienstleister HASP liefert das Zoneninformationssystem.
Registrierung
Die Registrierung des Betreibers erfolgt bei der HCAA. Die Schwelle ist die von Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/947: sie ist verpflichtend, außer das Gerät wiegt weniger als 250 g und trägt weder Kamera noch Sensor für personenbezogene Daten. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, um befreit zu sein.
Kompetenznachweis des Fernpiloten
Die Unterkategorien A1, A2 und A3 der Kategorie Open gelten, mit den europäischen Schulungen und Prüfungen. Ein in einem anderen Mitgliedstaat erworbener Nachweis wird anerkannt.
Betriebskategorien
Open, Specific und Certified, nach den Verordnungen (EU) 2019/947 und 2019/945, angewandt seit dem 1. Januar 2021. Griechenland fügt seine nationalen Regeln hinzu.
Geografische Zonen und amtliche Hilfsmittel
Das System DAGR gibt den Zustand der Zonen in Echtzeit. Es ist das zu konsultierende Werkzeug, und unter diesem Namen hat es anderswo keine Entsprechung.
⛔ Die griechischen Militärgebiete sind dort markiert und stellen absolute Verbote dar. Das Land hat viele davon, besonders in der Ägäis und nahe den Grenzen, und ihre Dichte überrascht Besucher, die mit den Gewohnheiten eines westeuropäischen Landes rechnen.
Bestimmte Einsätze setzen zudem einen vorherigen Antrag bei der HCAA voraus.
Nationale Besonderheiten
Die Inselgeografie vervielfacht die Fälle. Ein dichter Archipel, zahlreiche Regionalflugplätze und küstennahe Militärgebiete führen dazu, dass ein einziger Drehtag mehrere Regime durchqueren kann. Eine Zone beim Start zu prüfen genügt nicht für den ganzen Tag.
⚠️ Archäologische Stätten fallen unter eine vom Luftrecht getrennte Genehmigung. Sie steht auf keiner Zonenkarte: es ist eine Drehgenehmigung der Kulturbehörden, und ihr Fehlen hat mit der Flugsicherheit nichts zu tun.