Zuständige Behörde
Das Urząd Lotnictwa Cywilnego (ULC), die Zivilluftfahrtbehörde, ist zuständig für unbemannte Luftfahrzeuge. Die Flugsicherungsagentur PAŻP verantwortet den Luftraumteil.
Registrierung
Die Registrierung des Betreibers erfolgt online auf drony.gov.pl, sie ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Die erhaltene Betreibernummer wird sichtbar am Gerät angebracht und gilt für alle Geräte, die Sie besitzen.
Kompetenznachweis des Fernpiloten
Schulung und Prüfung A1/A3 legt man kostenlos online im System KSID ab: vierzig Fragen, 75 % zum Bestehen.
⚠️ Die polnische Qualifikation läuft nicht ab, und das ist ein echter Unterschied. Wo Frankreich sein Zeugnis auf fünf Jahre begrenzt, erteilt Polen die Unterkategorien A1/A3 ohne Befristung. Wer mit der französischen Gewohnheit rechnet, sucht ein Verlängerungsdatum, das es nicht gibt.
Die Erklärungen für die europäischen Standardszenarien werden ebenfalls in KSID eingereicht.
Betriebskategorien
Open, Specific und Certified, nach Verordnung (EU) 2019/947, mit den drei Unterkategorien A1, A2 und A3. Höchsthöhe 120 m über Grund, in direkter Sicht.
Geografische Zonen und amtliche Hilfsmittel
⚠️ Das amtliche Werkzeug hat gewechselt, und viele Online-Leitfäden verweisen noch auf das alte. DroneRadar ist seit September 2023 nicht mehr die Referenzanwendung. Die amtliche Karte ist nun DroneMap (dronemap.pansa.pl), und DroneTower dient der Fluganmeldung.
Die Zonen tragen landeseigene Kürzel: DRA-P für das Verbot, DRA-R für die Beschränkung, DRA-T für die zeitweilige und DRA-I für die Information. Diese Buchstaben finden sich sonst nirgends in Europa.
Nationale Besonderheiten
Die Fluganmeldung gehört zum üblichen Ablauf. Wo andere Staaten sich mit einer einzusehenden Karte begnügen, erwartet Polen für einen erheblichen Teil der Einsätze eine Meldung in DroneTower. Die Karte anzusehen, ohne zu melden, lässt den Flug verfahrensmäßig unvollständig.