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Drohnenvorschriften in Rumänien

AACR (Autoritatea Aeronautică Civilă Română)Aktualisiert : September 2026

Zuständige Behörde

Die Autoritatea Aeronautică Civilă Română (AACR) ist die Behörde für unbemannte Luftfahrzeuge.

Registrierung

Die Registrierung betrifft den Betreiber, nicht jedes Gerät: ein einziger Code deckt alle Ihre Drohnen ab, ohne Aufpreis. Er wird online auf der Plattform der AACR beantragt, und der erhaltene Code wird sichtbar am Luftfahrzeug angebracht.

⚠️ Sie ist kostenpflichtig und wird jedes Jahr erneuert, in der Größenordnung von zwanzig Euro. Rumänien ist zusammen mit Schweden einer der beiden Staaten dieser Reihe, die jährlich abrechnen: ein Betreiber aus einem Land, wo die Registrierung fünf Jahre gilt, denkt nicht an das Ablaufdatum.

Kompetenznachweis des Fernpiloten

Der Fernpilot legt den Kompetenznachweis A1/A3 ab und ein Zusatzzeugnis für die Unterkategorie A2. Die Prüfungen erfolgen online zu einem Preis von jeweils rund zehn Euro, mit drei Wiederholungen.

Betriebskategorien

Open, Specific und Certified, nach Verordnung (EU) 2019/947. Höchsthöhe 120 m über Grund in der Kategorie Open, vorbehaltlich örtlicher Beschränkungen.

Geografische Zonen und amtliche Hilfsmittel

Die AACR veröffentlicht die geografischen Zonen. ⚠️ Ein Fernpilotenzeugnis eröffnet kein Recht, an einem bestimmten Ort zu fliegen: die Zulässigkeit hängt von der Zone und der Art des Einsatzes ab, nie allein vom Titel. Es ist eine Verwechslung, die die AACR eigens richtigstellt, ein Zeichen dafür, dass sie häufig ist.

Nationale Besonderheiten

Die Kennzeichnung der Risikoklasse wird verlangt. Für die Kategorie Open gebaute Geräte tragen eine Klasse C0 bis C4, und 2026 wurde diese Kennzeichnung ebenso betont wie die Fernidentifikation und die Registrierung.

Die Regelung ist seit Anfang 2024 stabil. Ein Leitfaden vor diesem Datum beschreibt einen alten Stand; ein späterer bleibt gültig, was nicht überall in dieser Reihe zutrifft.