Zuständige Behörde
Transportstyrelsen, die schwedische Verkehrsbehörde, ist zuständig für unbemannte Luftfahrzeuge.
Registrierung
⚠️ Schweden lässt zweimal zahlen, und das zweite Mal wiederholt sich. Der Registrierungsantrag kostet 190 Kronen, und wer am 1. Januar registriert ist, entrichtet zusätzlich eine jährliche Registerführungsgebühr von 250 Kronen. Kein anderer Staat dieser Reihe rechnet so jedes Jahr ab.
Die Registrierung betrifft den Betreiber, nicht das Gerät: eine einzige Nummer deckt alle Ihre Drohnen ab.
Kompetenznachweis des Fernpiloten
Der drönarkort A1/A3 wird online bei Transportstyrelsen abgelegt: vierzig Multiple-Choice-Fragen, 75 % zum Bestehen, zu einem Preis von 600 Kronen. Er wird insbesondere für Geräte der Klassen C1, C3 und C4 verlangt, und in der Praxis ab 250 g in der Kategorie Open.
Betriebskategorien
Open, Specific und Certified, nach Verordnung (EU) 2019/947. Höchsthöhe 120 m über Grund, in direkter Sicht.
Geografische Zonen und amtliche Hilfsmittel
Transportstyrelsen veröffentlicht die Zonenkarte. Flugplatzumgebungen, Militärgebiete und Naturreservate bilden den Kern der dauerhaften Beschränkungen.
Nationale Besonderheiten
⛔ Seit dem 1. Januar 2026 ist das Fliegen ohne Nachweis mit einem Gerät ab 250 g STRAFBAR. Die angekündigte Strafe reicht von dreißig bis hundertfünfzig Tagessätzen und bis zu sechs Monaten Haft in schweren Fällen. Es ist die strengste Regelung dieser Reihe, und sie ist neu: ein Leitfaden von 2025 erwähnt sie nicht.
Die letzten Übergangsfristen sind 2026 abgelaufen. Was nach der alten Regelung geduldet wurde, ist es nicht mehr: Geräteklasse, Nachweis und Registrierung werden ausnahmslos verlangt.