Zuständige Behörde
Das Úřad pro civilní letectví (ÚCL), die Zivilluftfahrtbehörde, ist zuständig für unbemannte Luftfahrzeuge. Sie arbeitet mit der tschechischen Flugsicherung an den Kartenwerkzeugen.
Registrierung
Die Registrierung erfolgt über das Portal uas.ucl.cz, sie ist kostenlos, und die erhaltene Nummer wird am Gerät angebracht.
⚠️ Sie gilt EIN JAHR, und das ist die Falle dieses Landes. Frankreich stellt für fünf Jahre aus, Österreich für drei. Wer die Gewohnheit eines Nachbarlandes anwendet, ist nach dreizehn Monaten nicht mehr registriert, ohne dass ihn ein Bildschirm daran erinnert.
Die Schwelle folgt der europäischen Verordnung: 250 g, oder jedes Gerät mit Kamera.
Kompetenznachweis des Fernpiloten
Die Unterkategorien A1, A2 und A3 der Kategorie Open gelten, mit den europäischen Schulungen und Prüfungen. Ein Nachweis aus einem anderen Mitgliedstaat wird anerkannt.
Betriebskategorien
Open, Specific und Certified, nach Verordnung (EU) 2019/947. Höchsthöhe 120 m über Grund, in direkter Sicht.
Geografische Zonen und amtliche Hilfsmittel
Die Anwendung DronView trägt die Karte und dient der Fluganmeldung. Die Zonen liest man an der Farbe: rot für Verbot, gelb für eine Höhenbeschränkung oder eine verlangte Koordination, blau für eine zeitweilige Beschränkung.
Die ÚCL und die Flugsicherung bereiten ein neues Kartensystem vor, das die heutige Anwendung ablösen soll. Ein heute geschriebener Leitfaden kann also ein Werkzeug beschreiben, das sich ändert.
Nationale Besonderheiten
Den Flug in DronView anzumelden ist nicht freiwillig für einen erheblichen Teil der Einsätze. Die Karte anzuschauen, ohne zu melden, lässt das Verfahren unvollendet, und das ist der am häufigsten übersehene Unterschied bei Besuchern.
Die Bußgelder zählen in Zehntausenden Kronen, was alles andere als symbolisch ist.