Sie reisen mit einer Drohne nach Frankreich. Es stellen sich drei Fragen — und nur drei.
1. Darf ich überhaupt fliegen?
Ja, wenn Sie den europäischen Rahmen einhalten — er ist in Frankreich derselbe wie bei Ihnen, sofern Sie aus einem EU-Mitgliedstaat kommen.
Entscheidend ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern Ihr Gerät und Ihre Nutzung:
- Unter 250 g, ohne Sensor für personenbezogene Daten: keine Schulung erforderlich. Gesunder Menschenverstand und die Zonen genügen.
- Über 250 g oder mit Kamera: Sie brauchen mindestens den A1/A3-Kompetenznachweis. Der in Ihrem Land erworbene gilt auch hier.
- In der Nähe von Menschen: die Unterkategorie A2 ist erforderlich.
- Gewerbliche Nutzung in besiedeltem Gebiet oder außerhalb der Sichtweite: Sie befinden sich in der Kategorie Speziell, mit vorheriger Erklärung und passendem Zeugnis.
Ihr europäischer Kompetenznachweis gilt in Frankreich. Sie müssen nichts wiederholen.
2. Muss ich mich registrieren?
Sie sind bereits registriert, wenn Sie es zu Hause getan haben.
Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/947 verlangt die Registrierung als Betreiber im Staat des Wohnsitzes — nicht in dem, in dem geflogen wird. Eine deutsche, österreichische oder niederländische Registrierung gilt somit in Frankreich.
Drei praktische Punkte:
- Ihre Betreibernummer muss gut lesbar auf dem Gerät angebracht sein. Das wird vor Ort kontrolliert.
- Die Pflicht beginnt bei 250 g oder sobald ein Sensor personenbezogene Daten erfassen kann — eine Kamera genügt.
- Sie kommen aus der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich? Sie sind außerhalb der Union: prüfen Sie Ihre Lage vor der Abreise, Ihre nationale Registrierung überträgt sich nicht automatisch.
3. Wo darf ich fliegen?
Das ist die einzige Frage, deren Antwort sich von Ort zu Ort ändert. Frankreich veröffentlicht eine Karte der Zonen, in denen das Fliegen verboten oder eingeschränkt ist: Flugplätze, sensible Anlagen, Nationalparks, Ortschaften.
Standort auf der Karte prüfen →
⚠️ Diese Karte zeigt dauerhafte Einschränkungen. Sie enthält weder NOTAM noch zeitweilige Verbote — eine Veranstaltung, ein Waldbrand oder ein offizieller Besuch können einen Luftraum über Nacht schließen.
Weiterführend
- Drohnenregeln in Frankreich — der vollständige Rahmen, für alle, die hier gewerblich tätig sind.
- Drohnenpilot werden in Frankreich — die Ausbildungswege und ihre tatsächlichen Kosten.
- Fernpiloten-Zeugnisse in Europa — welches Zeugnis wo gilt, und unter welchem Namen.