Sie reisen mit einer Drohne nach Spanien. Es stellen sich drei Fragen, und nur drei.
1. Darf ich fliegen?
Ja, wenn Sie den europäischen Rahmen einhalten – er gilt in Spanien wie zu Hause, sofern Sie aus einem Mitgliedstaat der Union kommen.
- Unter 250 g, ohne Sensor für personenbezogene Daten: keine Ausbildung erforderlich.
- Über 250 g oder mit Kamera: mindestens der Kompetenznachweis A1/A3.
- In der Nähe von Menschen: die Unterkategorie A2.
Ihr europäischer Nachweis gilt in Spanien. Es ist nichts zu wiederholen.
2. Muss ich mich registrieren?
Sie sind es bereits, wenn Sie es zu Hause getan haben: Die Registrierung erfolgt im Wohnsitzstaat.
Ihre Betreibernummer muss lesbar auf der Drohne angebracht sein. Das wird vor Ort kontrolliert.
⚠️ Zuständige Behörde ist die AESA, den Luftraum verwaltet ENAIRE. Wer in einem anderen Staat registriert ist, muss bei der AESA nichts anlegen, benötigt aber die Informationen von ENAIRE zur Flugvorbereitung.
3. Wo darf ich fliegen?
Das ist die einzige Frage, deren Antwort sich von Ort zu Ort ändert.
Einen Standort auf der Karte prüfen →
⚠️ Bebaute Gebiete sind in Spanien der heikle Punkt: Der Überflug von Ortschaften liegt außerhalb der Kategorie Offen, außer mit einer sehr leichten Drohne unter den Bedingungen der Unterkategorie A1. Barcelona und Madrid sind zudem von kontrolliertem Luftraum umgeben.
⚠️ Die Karte zeigt dauerhafte Beschränkungen. Sie enthält weder NOTAM noch zeitweilige Verbote – eine Messe, ein Waldbrand oder ein offizieller Besuch können einen Luftraum von einem Tag auf den anderen schließen.
Zum Weiterlesen
- Drohnenvorschriften in Spanien – der vollständige Rahmen, für alle, die dort arbeiten.
- Fernpiloten-Zeugnisse in Europa – welcher Nachweis wo gilt, und unter welchem Namen.